Wahlrecht verteidigen: Stand jetzt zwei Anzeigen notwendig
Zum Schutz des Öffentlichkeitsgrundsatzes und der Demokratie werden wir in zwei Fällen rechtliche Schritte einleiten.
Zum einen gegen die Landeswahlleiterin: Falsche Anweisungen an die Wahlvorstände vor Ort haben zu massiven Problemen und Eskalationen bei der Wahlbeobachtung geführt.
Zum anderen betrifft es einen Wahlvorstand, der trotz mehrfacher Hinweise auf die geltenden Rechtsgrundlagen zunächst nicht bereit war, eine ordnungsgemäße Beobachtung der Ergebnisermittlung zu ermöglichen.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 25 Landeswahlgesetz muss eingehalten werden. Wahlbeobachtung ist ein demokratisches Recht.
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