„Bis heute (25. September) heißt es auf Köppings SPD-Homepage, es sei „zu keiner Zeit“ geplant gewesen, „Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie einzuweisen oder zu sperren“. Man solle sich „von absurden Falschmeldungen nicht hinters Licht führen“ lassen. Es sei damals um die Frage gegangen, „was passiert, wenn ein Gericht anordnet, die Quarantäne durchzusetzen.“
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0462
t.me/Rosenbusch
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