https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/sitzungen/1211236-1211236
🟥 Hier die ca. 55 minütige Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses vom Montag, 21. September 2026, 13 bis 14 Uhr im Bundestag Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Mit der Petition zum Thema „Gesundheitsvorsorge – Aufhebung des Masernschutzgesetzes/der Masern-Impfpflicht“ hat sich der Petitionsausschuss in seiner einstündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 21. September 2026, befasst.
👉 Mit dabei: Dr. Ronny Weikl als Petent und Rechtsanwältin Beate Bahner als Begleitung.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (21.09.2026).
Wir werden uns insbesondere die höchst erstaunlichen Aussagen der Frau Dr. Schenderlein vom BMG nochmals sorgfältig ansehen und diese in den nächsten Wochen kommentieren.
🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Autorin des Buches "Masernimpfung und Masernschutzgesetz: Zwischen Recht und Medizin, Vernunft und Mythos"
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/sitzungen/1211236-1211236
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag - Ausschuss berät Petition zur Aufhebung der Masern-Impfpflicht Mit der Forderung nach Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 21. September 2026,...- 🙏 19
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