Rolf Kron ist Praktischer Arzt und Homöopath aus Kaufering.
Während der Corona-Zeit stellte er Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es insgesamt knapp 4.000 Atteste waren.
Was folgte:
🔷 Durchsuchung seiner Praxis und eines weiteren Objekts im Januar 2021
🔷 Beschlagnahmung umfangreicher Unterlagen und elektronischer Geräte
🔷 Sicherung beziehungsweise Sperrung von Vermögenswerten
🔷 vorläufiges vollständiges Berufsverbot im Frühjahr 2021
🔷 1 Jahr und 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
🔷 zusätzliche Zahlung von 10.000 Euro
Das vorläufige Berufsverbot wurde nach einigen Wochen eingeschränkt aufgehoben.
Das Amtsgericht Landsberg verurteilte ihn im November 2023. Das Gericht gestand ihm zu, aus der ehrlichen Überzeugung gehandelt zu haben, Masken seien gesundheitsschädlich. Entscheidend sei jedoch gewesen, dass den Attesten in den abgeurteilten Fällen keine persönliche Untersuchung vorausgegangen sei.
Rolf Kron beruft sich auf seine ärztliche Berufsordnung, den Hippokratischen Eid und das Genfer Gelöbnis.
„Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und wurden zum Schutz der Menschen vor unsinnigen, gesundheitsschädlichen Maßnahmen ausgestellt.“
Kron zog seine Berufung nach eigener Darstellung wegen der finanziellen Belastung und des Risikos einer höheren Strafe zurück. 2024 wurde das Urteil rechtskräftig.
❌ Rolf Kron hat seine Praxis inzwischen aufgegeben und befindet sich im Ruhestand. Ein berufsrechtliches Verfahren um seine Approbation sei weiterhin nicht abgeschlossen.
📌 Hinter jedem Verfahren steht ein Mensch.
Ärztinnen und Ärzte wurden durchsucht, angeklagt, verurteilt oder inhaftiert. Mit „Vor deutschen Gerichten“ geben wir diesen Fällen Namen, Gesichter und eine Geschichte.
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