🔥 Die BfArM-Akten sind da 🔥
Sie bestätigen die zentrale These des Kollegen Rechtsanwalt Ulbrich:
Die Behörden kannten die Schwächen des PCR-Systems. Trotzdem wurde genau dieses System zur Grundlage massiver Grundrechtseingriffe gemacht.
Das BfArM ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums und war während der Corona-Zeit unter anderem mit Sonderzulassungen von SARS-CoV-2-Tests befasst.
Am 19. November 2021 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Bundesnotbremse. Am selben Tag schrieb eine BfArM-Mitarbeiterin intern:
„wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“
Ulbrich zeigt anhand der nun freigegebenen Akten: Es fehlten einheitliche Standards, Ct-Werte verschiedener PCR-Systeme waren nur eingeschränkt vergleichbar, für einzelne Testkategorien fehlten belastbare Qualitätsdaten, und ein positiver PCR-Befund sagte für sich genommen weder sicher etwas über eine Erkrankung noch über die Infektiosität eines Menschen aus.
Trotzdem wurden positive PCR-Meldungen zur Sieben-Tage-Inzidenz addiert. Diese Zahl entschied über Ausgangssperren, Schulschließungen, Kontaktverbote und weitere massive Grundrechtseingriffe.
Der zentrale Vorwurf lautet: Die Probleme waren nicht unbekannt. Sie waren innerhalb der Behörden bekannt und dokumentiert. Trotzdem wurde das PCR-System zur entscheidenden Grundlage staatlicher Zwangsmaßnahmen gemacht.
Damit kann man bei den darauf gestützten Sanktionen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wenn der Staat Bußgelder verhängt und Menschen strafrechtlich verfolgt hat, obwohl die tatsächliche Grundlage der Maßnahmen behördenintern selbst als unsicher dokumentiert war, muss die Konsequenz jetzt lauten:
Alle Corona-Bußgeld- und Strafverfahren müssen neu aufgerollt werden.
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