𝐃𝐑𝐄𝐈 𝐉𝐀𝐇𝐑𝐄 𝐇𝐀𝐅𝐓 – 𝐔𝐍𝐃 𝐊𝐄𝐈𝐍 𝐄𝐍𝐃𝐄 𝐈𝐍 𝐒𝐈𝐂𝐇𝐓
Heute vor genau drei Jahren wurde Dr. Reiner Füllmich bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen festgenommen. Zwei Tage zuvor war er in Mexiko gekidnappt worden. Nach einem fast einwöchigen Gefangenentransport landete er in der JVA Rosdorf, wo er von Oktober 2023 bis Juni 2025 einsaß. Von Juni 2025 bis Oktober 2026 war er in der JVA Bremervörde untergebracht. Am frühen Donnerstagmorgen der vergangenen Woche wurde er ohne jede Vorankündigung in die JVA Lingen verlegt – rund 200 Kilometer entfernt, ebenfalls in Niedersachsen. Seit dem 13. Oktober 2023 ist Reiner Füllmich seiner Freiheit beraubt.
Weil auch in Lingen offenbar kein Platz in der Strafhaft verfügbar war, wurde er in eine Zelle im Souterrain gesteckt. Die Wände sind feucht und teilweise schimmelig. Seine Anwältin Katja Wörmer hat bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer (Amtsgericht Lingen / Landgericht Osnabrück) Anträge auf Restaussetzung der zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung gestellt. Gleichzeitig fordert sie die sofortige Verlegung in eine andere Zelle mit freier Sicht nach draußen und ohne Schimmel – hilfsweise eine Verlegung innerhalb der Anstalt in Lingen, falls eine Rückführung in die JVA Bremervörde oder sofortige Freilassung abgelehnt wird.
Das Urteil lautet auf drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen Untreue im Zusammenhang mit zwei Darlehensverträgen. Untreue ist ein Vermögensdelikt – rechtlich ein Vergehen, kein Verbrechen. Selbst wenn man den Schuldspruch für gerechtfertigt hielte, bliebe die zentrale Frage: Wie kann eine solche Haftdauer verhältnismäßig sein? Reiner Füllmich war bis zu diesem Verfahren nicht vorbestraft. Er hat jahrzehntelang als Anwalt gearbeitet. Dennoch sitzt er seit drei Jahren hinter Gittern – und auch nach der jüngsten Verlegung ist keine Freilassung in Sicht.
Im krassen Gegensatz dazu stehen Fälle schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten, in denen Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden oder nach deutlich kürzerer Zeit wieder auf freiem Fuß sind. Diese Behandlung ist grotesk. Sie offenbart eine gravierende Schieflage im Justizsystem: Ein bislang unbescholtener Mann wird über Jahre festgehalten, als gehe von ihm eine außergewöhnliche Gefahr aus. Drei Jahre Haft für ein Vermögensdelikt.
Drei Jahre, in denen Sexualstraftäter und Gewalttäter oft längst wieder frei sind.
Das ist kein Rechtsstaat. Das ist Willkür.
Diese Haft ist ein Skandal.
Quelle: Kerstin Heusinger auf FB:
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