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Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft @profhockertz · 54.3K subscribers
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt

⬆️ Reiner Füllmich wurde kurz nach einem Telefoninterview auf Youtube plötzlich, ohne Vorankündigung, in die JVA Lingen verlegt, obwohl dort offensichtlich keine reguläre Zelle für ihn frei ist. Er liegt vorläufig in einer Kellerzelle, in der es schimmelt. Ein geplantes zweites Interview konnte dadurch nicht mehr stattfinden. Seine persönlichen Sachen inklusive Kleidung durfte er bei der Verlegung nicht mitnehmen. Es ist davon auszugehen, dass er dementsprechend bei dem plötzlich eingesetzten Temperatursturz der letzten Tage keine adäquate Kleidung bei sich hat.

Laut Bodo Schiffmann sitzt er dort, frierend und ohne Decke, ist inzwischen krank.

Wenn das stimmt, ist es skandalös.

Im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz gibt es die folgenden Vorschriften:

Paragraph 2

„(1)Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angepasst werden.
(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.“

Paragraph 4 regelt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen:

„Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die die Gefangene oder den Gefangenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 3Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann.“

Leibesstrafen sind in Deutschland abgeschafft, genauso wie Folter zur Erzwingung von Geständnissen.

Dass Füllmich nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe nicht bereits entlassen wurde, ist an sich schon unüblich.

Es geht hier nicht um Schuld oder Unschuld, sondern allein um die Frage menschenwürdiger Haftbedingungen. Bekommen in jener JVA alle Gefangenrn keine Bettdecke? Werden Gefangene dort regelmäßig in schimmelbefallene Zellen gesperrt? Oder ist dies eine Sonderbehandlung? Das Brechen des Willens eines Menschen durch besonders harte Haftbedingungen ist jedenfalls kein Vollzugsziel im Sinne der Resozialisierung.

Der Leiter der JVA ist jeweils die zuständige Behörde, darüber gibt es als weisungsgebende oberste Landesbehörde nur das Justizministerium. Die kritischen Medien, auch möglichst viele Anwälte sollten von dort eine Stellungnahme anfordern. Mindestens eine Decke und ärztliche Behandlung müssen umgehend zur Verfügung stehen.

Würde sich von meinen Kollegen einem gemeinsamen Brief oder einer Presseerklärung anschließen?
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