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Berliner Feuerwehr verliert nach 4 Jahren mehrere "Impfzwangprozesse"
Am 30.09.26 wurden vor dem Verwaltungsgericht Berlin drei Prozesse im Zusammenhang mit der bereichsbezogenen Nachweispflicht geführt.
In einem Meldebogen an das Gesundheitsamt wurde seitens der Verantwortlichen klar wahrheitswidrig angekreuzt, dass ausnahmslos jeder ungeimpfte Mitarbeiter „…direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen“ hätte. In der Folge wurde dadurch maximaler Impfdruck aufgebaut. Dafür wurde die Feuerwehr auf Betreiben der Betroffenen durch die Datenschutzbehörde verwarnt und es kam nun zu den ersten Schadenersatzprozessen.
Die Kollegen obsiegten auf ganzer Linie. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass ein Schadenersatz in Höhe von 100-200€ angemessen erscheint oder nicht viel eher Nachahmungsklagen verhindern soll. Dennoch hat der Ausgang bundesweite Signalwirkung für die Aufarbeitung!
Quelle/Links:
1) Juristische Erläuterungen RA "Lasse Konrad"
2) Artikel der Berliner Zeitung
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