Eine meine sehr frühen Plandemie-Karikaturen aus dem Juli 2020 hatte mir eine Verurteilung wegen Volksverhetzung eingebracht. Andere, die diese Karikatur z.B. gereposted (sorry Neudeutsch!) hatten, haben irgendwann selbst Post von weisungsgebundenen Rechtsbeugern bekommen. Wie jedes einzelne Verfahren letztlich ausgegangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß nur, dass wenn ich in Berufung gegangen wäre, ich mich mindestens durch 2 weitere Instanzen hätte kämpfen müssen. Ich persönlich wollte mir das nicht antun. Der damit verbundene Stress ist nicht gerade gesundheitsfördernd.
Umso schöner ist es, auch mal von einem positiven Ausgang berichten zu können – 5 (!!!) Jahre nach Prozessbeginn. Das verklagte Opfer hatte das Glück von Ralf Ludwig vertreten worden zu sein. Der Freispruch beruht aber leider nicht auf einer plötzlichen Einsicht unserer sogenannten Justiz. Die Ausführungen Ralf Ludwigs, warum so etwas nicht strafbar sein könne, finde ich aber sehr treffend. Könnt ihr im vorigen Post lesen.
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