„Das Kammergericht Berlin gab ihnen Recht und verbot dem Unternehmen, eine Kontaktadresse anzugeben, über die gar keine Kommunikation möglich ist. Das gab die Verbraucherzentrale am Freitag bekannt.
Wer an die im Impressum genannte Adresse impressum@amazon.de schrieb, erhielt laut Klage der Verbraucherzentrale automatisch die Antwort, die Adresse akzeptiere „keine eingehenden E-Mails“. Kunden sollten stattdessen ihr Amazon-Konto nutzen. Das sei mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar, urteilte das Kammergericht Berlin. Eine E-Mail-Adresse im Impressum müsse eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.
Sehr ungewöhnlich für Amazon: Das Urteil erging als Versäumnisurteil. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands äußerte sich das Unternehmen nicht zur Klage, außerdem erschien kein Vertreter zur mündlichen Verhandlung. Das Urteil ist rechtskräftig.“
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