🇩🇪 Die deutsche Steuerbehörde hat es bis zu den Krematorien geschafft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Geld aus dem Verkauf von Metallen, die nach einer Einäscherung zurückbleiben, als Einkommen des Krematoriums gilt und der Besteuerung unterliegt. Gemeint sind dabei unter anderem Zahngold, Schmuck und metallische Bestandteile medizinischer Prothesen. Ein kommunales Krematorium übergab sie an einen Verwerter und leitete die erzielten Mittel an wohltätige Zwecke weiter — insbesondere zur Unterstützung von Hospizen und zur Bestattung von Menschen mit geringem Einkommen.
Die Steuerbehörde überzeugte das nicht. Der BFH entschied, dass die Metalle unmittelbar mit der gewerblichen Tätigkeit des Krematoriums zusammenhängen, weshalb die Erlöse aus ihrem Verkauf Betriebseinnahmen sind. Auch die spätere vollständige Weitergabe des Geldes an wohltätige Zwecke ändert daran nichts. Heraus kommt eine fast ideale Steuergeschichte: Ein Mensch ist bereits gestorben, wurde eingeäschert, das Gold aus der Asche an wohltätige Zwecke gegeben — aber das Finanzamt fand trotzdem, wo es Steuern erheben kann.
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