🚨 Masern-Zwangsgeld – UPDATE: Verfahren eingestellt, Kreis zahlt ⚖️
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Kurz erklärt:
Der Rhein-Kreis Neuss verlangte wegen eines fehlenden Masern-Immunitätsnachweises 500 € Zwangsgeld und drohte weitere 1.000 € an. Es ging um ein schulpflichtiges Kind.
Dagegen wurde nach NEXT LEVEL-Strategie geklagt (Hauptsache + Eilverfahren).
Das UPDATE
➡️ Das VG Düsseldorf hat beide Verfahren eingestellt (29 K 5841/25 & 29 L 1960/25).
➡️ Die Kosten trägt der Rhein-Kreis Neuss.
Ablauf
• 15.05.2025: Festsetzung 500 € + Androhung 1.000 €
• 04.06.2025: Klage eingereicht – u. a. wegen fehlender wissenschaftlicher Standards (DFG-Leitlinien, insb. keine Negativkontrollen, siehe IFG-Bescheide vom RKI und BMG).
• 12.08.2025: Kreis hebt Festsetzung & Androhung auf → Schreiben vom 15.05. gegenstandslos
• 11.09.2025: VG Düsseldorf stellt beide Verfahren ein → Kosten beim Kreis
👉 Fazit: Zwangsgeld kassiert, Verfahren beendet – der Rhein-Kreis Neuss zahlt.
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