Im Krisenstabsprotokoll des Robert Koch-Instituts vom 31.03.2020 steht:
„Aufgrund dieser Studie kann allgemeines Maskentragen nicht evidenzbasiert empfohlen werden.“
Gleichzeitig heißt es:
„Wo Public-Health-Evidenz fehlt, muss weniger harte Evidenz genutzt werden.“
Und: Man bereite eine „Sprachregelung“ vor, um Masken trotzdem allgemein zu empfehlen. Wörtlich wird als Ziel genannt, dies so zu gestalten, „damit das RKI glaubwürdig bleibt“.
Glaubwürdigkeit durch Formulierung statt durch Evidenz – das ist entlarvend.
Fazit:
⚠️ Das RKI verhält sich wissenschaftlich unredlich. Politisch motivierte Empfehlungen, die per Sprachregelung gegen die wissenschaftliche Evidenz durchgesetzt werden, sind pseudowissenschaftliches Vorgehen und eine Täuschung der Bevölkerung. Damit verletzt das RKI erneut das Wissenschaftsgebot des § 1 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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