🚨 BREAKING NEWS: Freispruch im „COVID-Ansteckungsprozess“ – Kein Nachweis für Übertragung möglich
⚖️ Erstinstanzliches Urteil: Verurteilung wegen angeblicher Ansteckung
In einem viel beachteten Fall wurde eine Kärntnerin 2024 vom Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Vorwurf: Sie habe einen schwer vorerkrankten und chemotherapierten Nachbarn im Zuge eines kurzen Gesprächs mit „SARS-CoV-2“ angesteckt. Der Mann wurde wenige Tage später krank und verstarb Wochen danach im Krankenhaus – nach Intensivbehandlung, künstlicher Beatmung und positivem PCR-Test. Das Gericht verhängte vier Monate bedingte Haft und 800 € Geldstrafe. Die Frau legte mit ihrem neuen Verteidiger Dr. Dieter Rautnig Berufung ein.
💥 Urteil aufgehoben: Keine eindeutige Ansteckung nachweisbar
Das Oberlandesgericht Graz hob das Urteil am 20. Mai 2025 auf – die Angeklagte wurde freigesprochen. Der Grund: Die behauptete Ansteckung konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die vom Sachverständigen angenommene Wahrscheinlichkeit von 80 % reichte dem Gericht – nach ausführlicher Erörterung mit Verteidigung und Gutachter – nicht für eine Verurteilung aus.
📌 Kritik vom Verteidiger: Gericht ignoriert zentrale Argumente
Dr. Dieter Rautnig, Mitglied der Plattform „Rechtsanwälte für Grundrechte“, begrüßt den Freispruch, kritisiert jedoch, dass das Gericht seine zentralen Argumente völlig ignorierte. In der Berufung hatte er dargelegt, dass eine Ansteckung weder durch PCR-Test noch durch Gensequenzierung ohne Kontrollsequenz bewiesen werden könne. Angesichts des heutigen Wissensstandes müsse die gesamte „Virus- und Ansteckungstheorie“ kritisch hinterfragt werden – und könne insbesondere im Strafrecht keine tragfähige Grundlage darstellen.
Das Gericht wich dieser Debatte aus und begründete die Aufhebung des Urteils lediglich mit der unzureichenden Wahrscheinlichkeit der Ansteckung. Die grundlegenden Fragen blieben unbeantwortet. Der Ausgang des Verfahrens ist zwar zu begrüßen, aber eine echte rechtliche und wissenschaftliche Aufarbeitung steht noch aus.
⚠️ Fazit: Kein gerichtsfester Nachweis – Virologie bleibt geschützt
Das Urteil zeigt: Ein gerichtsfester Beweis für eine „Virusübertragung“ ist nicht möglich. Dennoch bleibt die Virologie weiterhin juristisch unangetastet – ihre pseudowissenschaftlichen Grundannahmen werden nach wie vor nicht hinterfragt.
🎙 Interview mit Dr. Rautnig zum Fall:
👉 https://t.me/NextLevelOriginal/642
🧠 Übrigens: Dr. Rautnig nutzt in seiner Arbeit auch unsere KI-gestützte App NEXIQA – um wissenschaftliche bzw. medizinische Fragestellungen schnell und evidenzbasiert zu analysieren.
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