Masernvirus vor Gericht
Am 3.9. fand vor dem Amtsgericht Vechta eine Hauptverhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt. Den Eltern wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt, weil sie den Masern-Impfnachweis ihrer Tochter nicht vorgelegt hatten – dagegen legten sie Einspruch ein.
NEXT LEVEL begleitet die Eltern während des gesamten Prozesses und bietet umfassende rechtliche Beratung. Unsere Prozessstrategie argumentiert, dass das IfSG in §1 Abs. 2 im Hinblick auf das „Masernvirus“ verletzt wurde. Die Virologen hätten bei der Nachweiserbringung nicht nach dem "Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik" gehandelt, wie es das Gesetz vorschreibt.
Zur Untermauerung wurden zahlreiche Beweismittelanträge eingereicht, die darlegen, dass die Virologen mehrfach gegen die rechtsverbindlichen wissenschaftlichen Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verstoßen haben.
Der Richter vertagte daraufhin die Verhandlung ohne Urteil auf den 26. November.
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