🎙 Pressesprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa äußert sich zu den Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Gerichtsverfahren zur Sprengung der Nord Stream Pipelines
💬 In einer auf der Website des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg veröffentlichten Pressemitteilung wird über die am 30. September 2026 ergangenen Entscheidungen zu den Anträgen der Betreibergesellschaften der Gaspipelines „Nord Stream AG“ und „Nord Stream 2 AG“ berichtet, sie in dem am 14. Oktober 2026 beginnenden Strafverfahren gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Sergej K. als Nebenkläger zuzulassen. Ihm wird vorgeworfen, im September 2022 in der Ostsee an der Sprengung der Gaspipelines „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der den Interessen der Unternehmen entstandene Schaden nicht „existentiell“ sei und dass sie ihre wirtschaftlichen Interessen auch im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens geltend machen könnten. Einer „besonderen Schutzfunktion“ im Rahmen der bevorstehenden strafrechtlichen Verhandlung bedürfe es daher nicht.
💬 Das Gericht betonte, Gegenstand des Verfahrens sei ausschließlich die Feststellung der Schuld des Angeklagten wegen „Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen und der Anwendung verbotener Methoden der Kriegsführung“, darunter eines Angriffs auf ein ziviles Objekt, der Herbeiführung einer Explosion unter Verwendung von Sprengstoff, der Zerstörung eines Bauwerks sowie der Beeinträchtigung des Betriebs eines Unternehmens von öffentlicher Bedeutung. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass eine umfassende Untersuchung der Umstände des Falls, die über die rechtswidrigen Handlungen des Angeklagten hinausgehen, nicht Gegenstand der Verhandlung sei. Offenbar interessiert man sich lediglich dafür, wie genau dieser Angeklagte die Tat physisch ausgeführt hat. Alles Übrige soll angeblich mit dem Verfahren nichts zu tun haben.
💬 Wir sind von dieser Entwicklung der Ereignisse selbstverständlich nicht überrascht. Die vielgepriesene „unparteiische und unabhängige“ deutsche Justiz hat in den vergangenen vier Jahren keinerlei Interesse daran gezeigt, die Wahrheit festzustellen und die Initiatoren und Auftraggeber dieses Terroranschlags zur Verantwortung zu ziehen. Im Gegenteil: Entgegen den internationalen Verpflichtungen zur Rechtshilfe in Strafsachen sowie den Antiterrorismuskonventionen hat sich Deutschland einer Zusammenarbeit mit den russischen Strafverfolgungsbehörden bei der Untersuchung des Verbrechens gegen ein Objekt der europäischen kritischen Infrastruktur entzogen.
💬 Nun haben sich auch die deutschen Gerichtsinstanzen der Aufgabe angeschlossen, im wahrsten Sinne des Wortes „die Spuren in den Fluten“ der Ostsee verschwinden zu lassen. Offensichtlich in dem Bestreben, die geistigen Urheber der Sprengung der Gaspipelines zu schonen, über die Gaslieferungen in einem Umfang erfolgten, der mindestens der Hälfte des jährlichen Erdgasbedarfs Deutschlands entsprach, haben sie den Gegenstand des Gerichtsverfahrens, ohne mit der Wimper zu zucken, buchstäblich auf die Feststellung der Schuld lediglich des unmittelbaren Täters reduziert. Dabei handelte dieser, wie die Bundesanwaltschaft zuvor festgestellt hatte, im Auftrag „staatlicher Stellen der Ukraine“ – eines Landes, dessen uneingeschränkte Unterstützung die deutschen Behörden mit unverminderter Beharrlichkeit fortsetzen.
💬 Unsererseits werden wir die Arbeit, auch auf internationalen Plattformen, konsequent fortsetzen, um nicht nur die Täter, sondern auch die wahren Urheber dieses in jeder Hinsicht beispiellosen Terroranschlags zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.
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