12.000 Euro Geldstrafe und Berufsverbot – später wurde das Strafverfahren eingestellt
Johann Ferdinando Walker ist Facharzt für Allgemeinmedizin aus Herrenberg. Er arbeitet seit 1987 als Arzt und führt seit mehr als 35 Jahren eine eigene Hausarztpraxis.
Während der Corona-Zeit stellte Walker Maskenbefreiungsatteste sowie Bescheinigungen zur Impfunfähigkeit aus.
Was folgte:
🔷 2020 kontrollierten laut seiner Falldokumentation vier Polizeibeamte und zwei Vertreterinnen der Stadt während des laufenden Praxisbetriebs, ob in der Praxis Masken getragen wurden
🔷 2022 mehrfache Vorladungen durch das Polizeirevier Herrenberg
🔷 Strafverfahren wegen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ vor dem Amtsgericht Böblingen
🔷 im Juli 2022 erstinstanzlich 12.000 Euro Geldstrafe
🔷 zusätzlich ein Jahr partielles Berufsverbot
🔷 nach seiner Dokumentation außerdem zweimalige vorübergehende Kontosperrung
🔷 Berufungsverhandlung am 12. Januar 2023 vor dem Landgericht Stuttgart
🔷 das Strafverfahren wurde dort nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt
🔷 damit keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung
🔷 2025 zusätzlich berufsrechtliche Anklage durch die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
🔷 am 3. Juni 2026 Verurteilung durch das Bezirksberufsgericht für Ärzte zu 5.000 Euro Geldstrafe
🔷 Walker hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt.
Besonders bemerkenswert ist der unterschiedliche Ausgang der verschiedenen Verfahren: Das ursprüngliche Strafverfahren endete in der Berufung mit einer Einstellung. Eine Einstellung nach § 153 StPO ist kein Freispruch, aber ebenso wenig eine strafrechtliche Verurteilung.
Die Auseinandersetzung war damit jedoch nicht beendet.
Im Juli 2025 erhob die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg berufsrechtliche Anklage. Nach einer rund fünfstündigen Verhandlung verhängte das Bezirksberufsgericht im Juni 2026 eine Geldstrafe von 5.000 Euro. Gegen dieses Urteil legte Walker Revision ein. Das berufsrechtliche Verfahren ist damit nach dem aktuell dokumentierten Stand noch nicht endgültig abgeschlossen.
❌ Heute führt Johann Ferdinando Walker seine Hausarztpraxis in Herrenberg weiterhin. Zu seinen Zusatzqualifikationen gehören unter anderem Naturheilverfahren, Akupunktur, Chirotherapie und Homöopathie.
Was bedeutet ärztliche Gewissensfreiheit, wenn ein Arzt überzeugt ist, seine Patienten medizinisch schützen zu müssen – Behörden und Berufsgerichte sein Handeln aber anders bewerten?
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