Dr. med. Klaus Roman Hör (Waldmünchen) - Di., 29. September 2026
Am 21. September 2026 fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema „Aufhebung des Masernschutzgesetzes/der Masern-Impfpflicht“ statt.
🔹 Dr. Ronald Weikl, der Initiator der Petition, argumentierte u. a.: Die Impfpflicht sei medizinisch nicht gerechtfertigt; aus seiner Sicht sei das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung unverantwortbar.
🔹 Rechtsanwältin Beate Bahner führte u. a. aus: Das Masernschutzgesetz schließe gesunde ungeimpfte Kinder faktisch von Kitas und damit vom sozialen Leben aus; sie wertete dies als Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Post #42582
1.27K