‼️ACHTUNG: Tierleid - nichts für schwache Nerven!‼️
Jetzt im Supermarkt.
Bei einer Halal-Schlachtung von Rindern gelten grundsätzlich religiöse Vorgaben. Entscheidend ist insbesondere, ob das Tier vor dem Schnitt betäubt wird.
• Halal mit Betäubung: Das Tier wird vor dem Schächtschnitt betäubt und muss nach religiöser Auffassung zum Zeitpunkt des Schnitts noch leben. Diese Form ist in vielen europäischen Ländern möglich.
• Halal ohne vorherige Betäubung: Der Kehlschnitt erfolgt beim wachen Tier. Dabei werden große Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Das Bewusstsein geht anschließend durch Blutverlust verloren.
• Nachbetäubung: In manchen Verfahren wird unmittelbar nach dem Schnitt betäubt.
Österreich: Das Tierschutzrecht schreibt grundsätzlich eine Betäubung vor der Schlachtung vor. Eine Ausnahme für rituelle Schlachtungen ist nur unter behördlich genehmigten Bedingungen möglich.
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👉Martin Rutter👈
❤️ Gott mit uns, wir mit ihm
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