Aus Gründen des Klimaschutzes: Die Deutsche Umwelthilfe reichte gemeinsam mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz ein.
Die Deutsche Umwelthilfe hat aus Klimaschutzgründen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) „ist aus unserer Sicht verfassungswidrig – deshalb ziehen wir nach Karlsruhe“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Verfassungsbeschwerde reichte die Organisation gemeinsam mit vier Mietern ein.
Staat soll „natürliche Lebensgrundlagen schützen“
„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat nach Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen“, sagte die Umwelthilfe. Dieser Verpflichtung widerspreche das GModG „eklatant“.
Mit dem GModG hat die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abgeschafft.
Laut dem im Juli beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
Umwelthilfe: Öl- und Gasheizungen keine Lösung
Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, würden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten. Zudem würden vermeintlich grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar seien, als Lösung angepriesen.
Dadurch entstünden „erhebliche Mehremissionen“, welche die Grundlage dafür gefährdeten, „auch in Zukunft frei und sicher leben zu können“.
„Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten“, sagte Metz. Mieter zahlten „am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht treffen können“. Sie forderte: „Das Bundesverfassungsgericht muss diesem Gesetz Grenzen setzen.“
Verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz hatte auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zuletzt in einem Gutachten im August geäußert. Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen.(afp/red)
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