Post #9412
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Wenn ein Produkt zu mehr als 0,9 Prozent aus genetisch veränderten Zutaten besteht, muss dies derzeit noch auf dem Etikett angegeben werden. Für Nutzpflanzen, die als normale Pflanzen beurteilt werden, gilt diese Pflicht nicht. Ab 2028 kommt eine Vielzahl manipulierter Nutzpflanzen hinzu, für die diese Kennzeichnungspflicht entfällt. https://uncutnews.ch/verbraucher-verliert-das-recht-zu-wissen-was-er-isst/
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