Strafbare Tatsachenbehauptung? Grüner nennt Söder “Volldepp“ – Staatsanwaltschaft ermittelt erst auf AfD-Anfrage hin
Dem Majestätsbeleidigungsparagraph 188 unterfallende Straftaten werden offenbar nur dann als Antragsdelikt behandelt und eifrig von Staatsanwaltschaften verfolgt, wenn die Täter böse “Schwurbler” oder “Rechte” sind, so wie etwa im Fall…
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