Willkommen im Club: Dr. Stebel ergänzt die lange Liste der Unerwünschten
Als Dr. Beate Pfeil in der Enquete-Sitzung Diffamierung von Systemkritiker ansprach, reagierte Frau Prof. Dr. Claudia Neu tief verwundert mit „Wer macht das?“ Der grotesk anmutende Satz ist noch nicht abgeklungen, als sich noch ein Name auf die sehr lange Liste der verleugneten Systemkritiker setzen lässt: Dr. Sabine Stebel
Dr. Sabine Stebel ist als Biologin bekannt, als jemand, der weltweit u.A. eine einmalige Expertise als Protein-Ingenieurin besitzt und ihre Expertise zum Einsatz bringt, wenn es z.B. darum geht, den Vorsatz hinter der Corona-Choreographie zu beweisen (wie nennt man sonst auf einander abgestimmte Bewegungsabläufe unter der Prämisse, dass der Begriff „Verschwörung“ den Systemkritikern vorbehalten ist?). Doch fand das spontane Gespräch für TKP mit Sabine Stebel in ihrer neu erworbenen Qualifikation einer diffamierten Systemkritikerin.
Dr. Stebel ist nicht nur an der Tastatur mit Recherche und Analyse unterwegs. Sie ist ein Straßenkämpfer. Gleich zu Beginn der Corona-Ära stand sie schon mal in einem zart-rosa Einhorn-Kostüm alleine auf der Straße und sicherte derart Aufmerksamkeit für die Aufklärung.
Nun wollte sie zur Wahl auf den Posten des Bürgermeisters in ihrem Dorf Reute antreten. Darüber schreibt Dr. Stebel auf ihrem Substack.
Ihre Kandidatur für das Bürgermeisteramt in ihrem Heimatort wurde abgelehnt, nachdem der Verfassungsschutz sie als „Reichsbürgerin“ eingestuft und die Gemeinde dies in die Beurteilung einbezogen hatte. Davon durfte Sabine Stebel aus der Zeitung erfahren, wobei es auch für sie neu war, dass sie der Reichsbürgerszene angehören soll. „Reichsbürger“ ist zwar kein juristisch definierter Begriff, ist aber neben „Verschwörungstheoretiker“, und „Antisemit“ ein wirksames Kampfwort – wie früher einmal „Bolschewik“, oder bei Bolschewiken „Volksfeind“… Welch verstörenden Parallelen.
Unverkennbar wurden mehrere Gesetze verletzt, darunter:
▪️ Entzug des passiven Wahlrechts darf nur bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder durch Bundesverfassungsgericht entzogen werden – Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG), Art. 38 GG
▪️ Pauschaler Ausschluss ohne gesetzliche Grundlage – Art 21 Abs. 1 GG (Partei- und Chancengleichheit)
▪️ Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Tatsachenbehauptung in der Zeitung ohne rechtskräftiges Urteil – Art 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, ggf. § 185 StGB
▪️ Verstoß gegen Unschuldsprinzip – Art. 6 Abs. 2 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).
Die Zeitung war wohl darauf bedacht, nicht direkt Persönlichkeitsrechte der Anwärterin zu verletzen, und nannte keinen Namen. Doch eine Frau, die fürs Bürgermeisteramt kandidiert und dann doch nicht mehr, ist so gut wie namentlich genannt. Zumindest hat der diffamierende Artikel in der Badischen Zeitung im Nachhinein aufgeklärt, woher ihre Verfassungsschutzakte herrührt.
Im Gespräch erzählt Dr. Stebel, dass ihr u.A. ihre beratende Tätigkeit für eine Rechtsanwältin zum Verhängnis wurde. Der damalige und aktuelle Bürgermeister Herr Schlegel befleißigte sich, sogar Telegramkanäle dem Verfassungsschutz zu melden, die Dr. Stebel aufgesucht hat. In der UdSSR, DDR oder China würde man „Denunziantentum“ dazu sagen. Doch in Deutschland heutzutage ist das „wehrhafte Demokratie“. Es ist erstaunlich, wie einfach man zu einem Verdachtsfall wird.
Herr Schlegel selbst hat durch eine Anzeige für die Verfassungsschutzakte gesorgt, um diese nun gegen seine Widersacherin zu benutzen. Es geht sicherlich um mehr, als Wahlkampf: Vermutlich nimmt Herr Schlegel Dr. Stebel übel, dass sie ihn angezeigt hatte, weil er bei der Ankündigung eines Impfbusses in seinen Formulierungen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen hatte: Er hatte den „Impfstoff“ benannt und kostenlose Bratwurst als Motivation für die „Impfung“ angeboten. Vermutlich nimmt er Sabine Stebel auch das aufklärungswirksame zart-rosa Einhorn übel, denn ganz gewiss dürfte dieses den Einen oder Anderen vom Genuss der heilenden Gentherapie abgehalten haben.
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