Post #12181
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⬆️ Merkel hat damals fast wortgleich Gates‘ Parole übermommen, dass die Pandemie erst vorbei sei, wenn jeder geimpft sei. Mir ist das damals schon aufgefallen. Seither wissen wir, dass sie unter Druck von Gates stand. Welcher Druck das gewesen sein soll, ganz konkret, sagt sie nicht. Zuwendungen von Gates‘ Stiftung allein erklären es nicht. Wenn Gates aber mit seinen Geldversprechen an eine Regierung eine Diensthandlung gegen Zuwendung einer Leistung (hier: an einen Dritten, die Bundesrepublik Deutschland) vornimmt, ist damit eine der Tatbestandsalternativen des Paragraphen 332 Abs. 1 StGB, Bestechlichkeit, erfüllt beim Amtsträger, und des Parapraphen 334 Abs. 1 StGB bei dem, der den Vorteil gewährt. Es besteht hier ein hinreichender Tatverdacht, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung des ersten Tatbestandes gegen Merkel und des zweiten gegen Gates einzuleiten. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Aber es erstaunt, dass sich Merkel in ein Interview setzt und es einfach so zum Besten gibt, so wie ihre Äußerung, das Minsker Abkommen habe nur dazu gedient, die Ukraine aufzurüsten - mit dem Unterschied, dass hier freimütig zugegeben wird, gemacht zu haben, was Gates wollte, gegen Geld. Wie sicher muss man sein, um das einfach so öffentlich zu äußern, natürlich folgenlos.
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