Die Antifa-Fotografen könnten das vor Gericht leider gewinnen und einstweilige Verfügungen erwirken. Wir hatten solche Fälle schon häufiger. Letztlich eine konkrete Einzelfallprüfung.
Gerade in Berlin meint man, dass aufdringliche Antifa-„Journalisten“ nicht ohne weiteres fotografiert werden dürfen.
Außerdem besteht die Gefahr einer Strafverfolgung gemäß § 33 Kunsturhebergesetz, dem Recht am eigenen Bild.
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