Kommentar:
„Sieben Jahre Haft für notorischen Holocaust-Leugner“
§ 130 StGB (sog. „Volksverhetzung“) gehört abgeschafft, insbesondere Abs. 3.
Der Staat hat Meinungen, gleich welche, nicht per Gesetz zu verbieten. Diese Passage ist übrigens erst seit 1994 im StGB enthalten. Deutschland ist also 45 Jahre ohne diesen Absatz ausgekommen.
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