Das Clownsregime hat mal wieder richtig einen rausgehauen! 🤡🤣
In einem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg steht Folgendes:
Einer nichtbinären Transperson steht ein Anspruch auf Entschädigung nach § 21 Abs. 2 S. 2 AGG zu, da sie im Rahmen eines Reha-Aufenthalts wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Die Teilnahme ohne Verdeckung ihrer weiblich gelesenen Brust hätte ihr nicht versagt werden dürfen, solange es für männliche Teilnehmende erlaubt sei (...).
Damit die "nichtbinäre Transperson" nicht diskriminiert wird, hätte das Reha-Klinikum nämlich auch anordnen müssen, dass auch alle männlichen Teilnehmer an der Wassertherapie ihre Brustwarzen verdecken müssen.
➡️ Welcher normale Mensch kann ein solches Justiz(un)wesen eigentlich noch ansatzweise ernst nehmen?
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beck-aktuell Diskriminierung von Trans-Person: Wenn, dann "Oben Mit" für alle Dass nur Männer "Oben Ohne" an einer Wassertherapie teilnehmen durften, diskriminierte eine Transperson wegen ihres Geschlechts. Wenn schon, so das AG Brandenburg, hätte ein Reha-Klinikum auf die Verdeckung sämtlicher Brustwarzen pochen müssen.