Eilmeldung! Sieg vor dem Oberlandesgericht Hamm! – Die Dammstraße 5 bleibt deutsch!
Dutzende Seiten Erwiderung mit fantasievollen Ausführungen des Gemeindeanwalts und widersprüchlichen Aussagen von Ratsmitgliedern besiegelten das Unvermeidbare: Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm der Stadt Hilchenbach eine vernichtende juristische Niederlage zugefügt. Die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Landgerichts Siegen wurde vollumfänglich zurückgewiesen. Die Stadt trägt sämtliche Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist sofort vollstreckbar und kann nur noch von der Gemeinde gegen eine Sicherheitsleistung von 110 % abgewendet werden, wenn sie den regelrechten Totentanz bis vor den BGH treiben will, um dort schlussendlich den Sargnagel zu erhalten. Der Streitwert beträgt insgesamt 355.000 Euro.
An dieser Stelle ein besonderer Dank an Rechtsanwältin Christina Reinhart! Sie hat ein Verfahren mit enormer Tragweite geführt, welches das Recht auf Eigentum für nationalgesinnte Deutsche in der BRD schützt. Heute wurde rechtskräftig festgestellt: Das Vorgehen der Stadt Hilchenbach war nicht nur fehlerhaft — es war rechtswidrig, sittenwidrig und von gezielter Schädigungsabsicht getragen. Das Gericht stellte fest, dass ebenso bewusst ein Schaden am Steuerzahler zur Durchsetzung der eigenen politischen Ziele in Kauf genommen wurde.
Die wichtigsten Punkte im Überblick: https://der-dritte-weg.info/2026/01/eilmeldung-sieg-vor-dem-oberlandesgericht-hamm-die-dammstrasse-5-bleibt-deutsch/
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