Urteil: BVG kassiert Verbot der „Hammerskins Deutschland“
Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Juli 2023 durch das Bundesinnenministerium verhängte Verbot der Bruderschaft „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben und der ehemaligen Antifa-(Innen)ministerin Nancy Faeser somit eine weitere erfreuliche Niederlage zugefügt.
Nachdem schon das Verbot der Medienorganisation „Compact“ im Juli 2024 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehoben wurde, trifft es nun die vermeintliche Gruppe „Hammerskins Deutschland“. Die Klagen einzelner Chapter und Mitglieder gegen die Verbote waren erfolgreich, wodurch beide Maßnahmen nun nicht mehr bestehen. Hier wird erneut deutlich, dass es sinnvoll ist, aktiv zu bleiben und sich gegen Repressionsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.
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