AUSGERECHNET BROSIUS-GERSDORF ÜBER DEN VOLKSBEGRIFF.
Damit war wohl nicht unbedingt zu rechnen.
Frauke Brosius-Gersdorf, die im Streit um Karlsruhe gerade im rechten Lager zur Reizfigur wurde, veröffentlicht gemeinsam mit Hubertus Gersdorf einen bemerkenswerten Beitrag über Volk, Abstammung und Staatsangehörigkeit.
Und der hat es in sich:
Ein stärkeres Abstammungsprinzip? Nicht per se verfassungswidrig.
Zuwanderung nach sozio-kulturellen Kriterien? Grundsätzlich möglich.
Selbst sozio-kulturelle Homogenität sei als politisches Ziel nicht schon verfassungsfeindlich.
Die Grenze ziehen die Autoren bei der unterschiedlichen Behandlung deutscher Staatsbürger aufgrund ihrer Abstammung.
Und genau hier beginnt die eigentliche Debatte: Was bedeutet das für Remigration? Was unterscheidet Staatsangehörigkeit, Staatsvolk und Volk?
Krah, von Waldstein, Clemens, Schüßlburner und Vierfuß geben darauf keineswegs dieselbe Antwort.
Fast könnte man meinen, der Beitrag sei für den 3. Oktober geschrieben worden.
👉 Zum Artikel geht es hier:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/brosius-gersdorf-ethnisch-abstammung-volksverstaendnis-afd-parteiverbot-staatsangehoerigkeit
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