Gesetzgebungsgeschichte von § 130 StGB
1. 1960 – Neufassung und Begriffsverschärfung
Am 30. Juli 1960 trat durch das Sechste Strafrechtsänderungsgesetz eine grundlegende Neufassung von § 130 in Kraft. Der Tatbestand wurde verschärft, indem die Formulierung geändert wurde: Statt einer pauschalen “Aufstachelung zum Rassenhass” wurde nun ein spezifischer Fokus darauf gelegt, dass die Menschenwürde anderer angegriffen wird – eine Reaktion auf antisemitische Vorfälle und eine Demokratisierung des Strafrechts.
2. 1994 – Einführung der Holocaust-Leugnung als eigener Absatz
Mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz, das zum 1. Dezember 1994 in Kraft trat, wurde Absatz 3 neu aufgenommen. Dieser stellt nun ausdrücklich die öffentliche Leugnung, Billigung oder Verharmlosung einer unter dem Nationalsozialismus begangenen Tat (z. B. Holocaust) unter Strafe.
3. 2011 – Umsetzung europäischer Vorgaben & Erweiterung des Schutzumfangs
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI trat am 22. März 2011 eine Änderung in Kraft. Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 1 wurden erweitert: Explizit geschützt sind seither nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen sowie einzelne Personen, die solchen Gruppen angehören – nicht mehr nur „Teile der Bevölkerung“.
4. 2015 – Einführung der Versuchsstrafbarkeit & Neuordnung
Mit dem Neunundvierzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches trat am 27. Januar 2015 eine wichtige Reform in Kraft: Die Versuchsstrafbarkeit wurde – insbesondere in Verbindung mit Absatz 2 – eingeführt und Absatz 2 wurde strukturell neu gefasst.
5. 2022 – EU-konforme Erweiterung durch neuen Absatz 5
Am 9. Dezember 2022 trat durch ein Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches ein neuer Absatz 5 in Kraft. Dieser stellt nun ausdrücklich das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, sofern die Handlung geeignet ist, Hass oder Gewalt anzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Hintergrund war ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung des Rahmenbeschlusses von 2008.
Übersichtstabelle: Gesetzesänderungen zu § 130 StGB
1960
Neufassung des § 130 – Fokus auf Menschenwürde, Reaktion auf antisemitische Vorfälle
1994
Absatz 3 neu: Holocaust-Leugnung, Billigung oder Verharmlosung unter Strafe gestellt
2011
Erweiterung des Schutzbereichs um Einzelpersonen aus bestimmten Gruppen
2015
Einführung der Versuchsstrafbarkeit; Neuordnung von Absatz 2
2022
Neuer Absatz 5: Straftatbestand für Billigung/Leugnung/Verharmlosung völkerrechtlicher Verbrechen
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