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Donnerstag, 18. Dezember 2025, 13.30 Uhr:
Das Landgericht Freiburg befindet über die Religionsfreiheit in Zeiten von Maßnahmen.
Mein Strafverfahren in Freiburg/Breisg. geht in die nächste Runde. Ich werde beschuldigt, am 19. Dezember 2020 eine "verbotene Versammlung" geleitet zu haben. Das dortige Amtsgericht hatte mich deswegen Anfang Dezember 2023 zu einer Strafe von 5000 Euro verurteilt. Mein damaliges Schlußwort ist hier nachzulesen.
Was war geschehen?
Bei einer kurzfristig verbotenen Demo von jenem Samstag hatte ich mich nicht von den verunsicherten Menschen entfernt. Vielmehr hatte ich dann in einem Park einen Spontan-Gottesdienst ausgerufen, in den aber die Polizei hineingegrätscht war. Wenig später hab ich mich an einer Polizeisperre an beide Seiten gewandt, um die Lage zu entschärfen − und damit wiederum eine "illegale Versammlung" geleitet.
Die Strategie ist klar: Der Oberstaatsanwalt aus Karlsruhe (Zitat: "Das ist ein politisches Verfahren") und seine Vorgesetzten wollen das eigentliche Thema der Religions- und Glaubensfreiheit weiträumig umschiffen. In Zeiten von "Maßnahmen" könnte sich das nämlich als Einfallstor für Freiheit erweisen.
Entsprechend wichtig ist diese Gerichtsverhandlung.
Meines Wissens gibt es in ganz Europa noch kein Urteil, in dem sich Gerichte zu öffentlich praktiziertem − christlichen − Glauben bei allgemeiner Einschränkung sonstiger Grundrechte geäußert hätten.
Eine breite kritische Öffentlichkeit bei dieser Verhandlung wird die Tragweite von dem Ganzen umso deutlicher machen: nach außen für Politik und schweigende Kirchen und nach innen für den eigentlichen Verlauf!
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Post #663
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Forwarded from Lothar Mack – Stimme & Wort


