Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat beschlossen, bei der Wahl des Ministerpräsidenten geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne CDU-Abgeordnete bei der geheimen Wahl anders abstimmen, als es die Fraktionsführung will.
Dieser Beschluss ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Er umgeht faktisch das Wahlgeheimnis (Art. 65 Abs. 1 Landesverfassung) und gefährdet das freie Mandat der Abgeordneten (Art. 41 Abs. 2 Landesverfassung).
Wer sich dem Beschluss widersetzt und im Saal bleibt, macht sich für alle sichtbar. Dadurch entsteht ein erheblicher sozialer und politischer Druck, sich dem Willen der Fraktionsmehrheit zu unterwerfen. Die geheime Wahl soll aber gerade gewährleisten, dass jeder Abgeordnete ohne Kontrolle, Einschüchterung oder Rechtfertigungsdruck nach seinem Gewissen entscheiden kann.
Ein Fraktionsbeschluss, der diese Freiheit faktisch beseitigt, ist mit der Verfassung nicht vereinbar und darf keinen Bestand haben.
Selbst in ihrer politischen Sterbephase scheint die CDU bereit zu sein, für die Aufrechterhaltung ihrer Brandmauer einen Verfassungsbruch in Kauf zu nehmen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6ace31aa92e78e2df300c532/sachsen-anhalt-cdu-fraktion-will-bei-wahl-von-afd-politiker-ulrich-siegmund-saal-verlassen.html
Hans-Georg Maaßen
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