Wahlbeobachter dürfen nicht ausgesperrt werden!
Bei der Wahl in Sachsen-Anhalt (siehe Bild) haben wir wieder die Aussperrung von Wahlbeobachtern erlebt. Das ist ein klarer Gesetzesverstoß. Die Polizei half den Wahlbeobachtern zu ihrem Recht!
Der Sinn des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist es, dass die Bürger die Auszählung und alle Vorgänge der Ergebnisermittlung beobachten können.
Wir sind keine Statisten, die eine Öffentlichkeit nur simulieren sollen.
Deswegen haben wir ➡️ hier für euch alle Gesetze und Regeln zusammengefasst!
Lasst euch nicht veralbern! Seid freundlich, aber besteht auf eure Grundrechte!
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Post #3613
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