1950: Erste Volkskammerwahl
Die Volkskammer war mit der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 vorerst nur provisorisch gebildet worden.
Doch das aus den Mitgliedern des Volksrates bestehende Parlament musste noch durch Wahlen vom Volk legitimiert werden.
Daher finden am 15. Oktober 1950 die ersten Wahlen zur Volkskammer statt.
Außerdem werden an diesem Tag auch die Vertretungen der Landtage, Kreistage und Gemeindevertretungen gewählt.
Bei der Wahl kann lediglich über die Kandidaten der sogenannten "Einheitsliste" abgestimmt werden, in der die Führung der SED festgeschrieben ist.
Aufgrund der mäßigen Wahlergebnisse, die die SED bei den Lokal- und Länderwahlen 1946 und 1947 erzielt hatte, erzwingt die Partei die Aufstellung von Einheitslisten unter ihrer Führung.
Die seit 1950 auf dieser Grundlage gewählten Abgeordneten verteilen sich nach einem festen Schlüssel auf die 466 Sitze der Volkskammer.
Dabei entfallen 100 Sitze auf die SED, je 60 auf CDU und LDPD, 40 auf den FDGB, je 30 auf NDPD und DBD, FDJ und KB erhalten je 20 Sitze, DFD und VVN (bis zu dessen Auflösung 1953) jeweils 15, VdgB und Genossenschaften je fünf Sitze.
Die verbleibenden 66 Sitze sind für die durch die Ost-Berliner Stadtverordnetenversammlung nominierten Berliner Abgeordneten reserviert.
Die Volkskammer der DDR tagt am 2. Oktober 1990 zum letzten Mal.
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