1956: DDR bekommt eigene StVO
Am 4. Oktober 1956 führt die DDR-Regierung eine neue Straßenverkehrsordnung ein.
Sie gilt auch für Ost-Berlin.
Weitere Novellen treten in den 1960er- und 70er-Jahren in Kraft.
So gibt es in der DDR nicht nur unterschiedliche Verkehrs- und Signalzeichen wie das Ost-Ampelmännchen mit Hut, sondern auch ein striktes Alkoholverbot am Steuer, ein Tempolimit von 100 km/h auf der Autobahn, eine Stempelkarte statt zentralem Verkehrsregister in Flensburg und einen grünen Abbiegepfeil.
Mit der Wiedervereinigung 1990 gilt die bundesdeutsche StVO auch in den neuen Ländern.
Kind der DDR 👫
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