Am 3. Oktober 1990 wird der Rostocker Pfarrer Joachim Gauck zum "Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes" ernannt.
Seine Behörde, damals auch Gauck-Behörde genannt, soll Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den Akten ermöglichen, die die Stasi über bespitzelte Personen gesammelt hat.
Dies dient der Wiedergutmachung und Rehabilitierung sowie der Verfolgung von Straftaten.
Einen Monat vor der Behördengründung haben 20 Bürgerrechtler die ehemalige Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße besetzt.
Sie wollen verhindern, dass die Akten nach der Wiedervereinigung vernichtet werden oder im Bundesarchiv verschwinden, wie es die Bundesregierung vorhatte. Joachim Gauck handelt eine Lösung aus: Die Akten werden von einer eigenen Bundesbehörde verwaltet und der Deutsche Bundestag entscheidet über den Umgang mit ihnen. Im ersten Jahr der Akteneinsicht gehen über 520.000 Anträge zur persönlichen Akteneinsicht ein, bis Ende 2021 über 3,4 Millionen.
Zusätzlich zur Behörde in Berlin werden 13 Außenstellen geschaffen.
Seit dem 17. Juni 2021 ist das Stasi-Unterlagen-Archiv Teil des Bundesarchivs.
Kind der DDR 👫
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