Mit Gesetz vom 26. September 1955 wird das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestimmt. Davon ausgenommen ist die Staatsflagge, die weiterhin die Farben Schwarz-Rot-Gold trägt. Damit teilen sich DDR und BRD die selben Flaggenfarben, bis am 1. Oktober 1959 die Volkskammer die schwarz-rot-goldene Nationalflagge zusätzlich mit dem Staatswappen in der Mitte versehen lässt.
Doch schon einer der ersten Akte, die neue Flagge öffentlich zur Schau zu stellen, endet in Tumulten.
Die DDR will ihr zehnjähriges Bestehen gebührend feiern und beflaggt aus diesem Grund einige S-Bahnhöfe im Westteil Berlins mit Ährenkranz, Hammer und Zirkel. Offiziell gehören die S-Bahnhöfe zur Reichsbahn, also zur DDR.
Die DDR-Flagge wollen die Westmächte hier trotzdem nicht sehen und es kommt zu schweren Auseinandersetzungen mit 300 Reichsbahn-Angehörigen, die, zum Teil unter Alkohol stehend, gegen West-Beamte mit Schaumlöschern und Knüppeln vorgehen.
Westliche Politiker bemühen sich stets, die DDR-Flagge zu ignorieren – in Bonner Kreisen wird sie nur als "Spalterflagge" tituliert.
Diplomaten in aller Welt freuen sich allerdings über die klaren Verhältnisse.
1959 schreibt "Der Spiegel": "Nach Meinung eines bundesdeutschen Botschafters in Übersee, der kürzlich an der Konferenz aller in Afrika amtierenden deutschen Missionschefs teilgenommen hat, erleichtert die Hammer- und Zirkel-Flagge der DDR den westdeutschen Konsularbeamten die Arbeit, weil die Konsulate künftig nicht mehr Zeit und Mühe aufzuwenden brauchen, um herauszufinden, ob ein deutsches Schiff - Mannschaft und Ladung - im Auslandshafen von ihnen betreut werden muss."
Kind der DDR 👫
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