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In was für einem Land kann ein Ausländer 21 Strafverfahren dieser Art auf dem Buckel haben und dennoch frei herumrennen und die Bevölkerung verängstigen? Laut Oberstaatsanwalt Boße seien die Hürden für eine Untersuchungshaft zu hoch: ohne „dringenden Tatverdacht“ sowie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr könne man den Syrer also nicht in Gewahrsam nehmen.
Es reicht in unserem Rechtswesen also nicht, als Intensivtäter bekannt und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu sein – und sich zudem rechtswidrig im Land aufzuhalten.
Wie viele Fälle braucht es noch, wo polizeibekannte, illegale Migranten am Ende ein Mädchen vor den Zug stoßen, vergewaltigen oder das Messer zücken?
Dass die CDU-geführte Regierung – wie alle anderen Altparteienkoalitionen – nicht auf Reformen unseres Rechtssystems drängt, um diesen Zustand zu beheben, zeigt auch, dass die Sicherheit der Deutschen politische Nebensache ist. Es wird höchste Zeit für eine alternative Regierung, die alles in Bewegung setzt, um die Öffentlichkeit vor Personen wie Mayas Al M. zu schützen.
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