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Damit entsteht eine rechtsstaatlich nicht hinnehmbare Situation, in der sich einzelne Träger durch die bloße Bereitstellung von Unterkunft faktisch in eine Position bringen, die staatliche Entscheidungen suspendiert, obwohl sie hierzu weder berufen noch legitimiert sind. Die Kirche darf ihre religiösen Privilegien nicht missbrauchen, um rechtsfreie Räume im Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Damit muss endlich Schluss sein! Und dies ist durch eine gesetzliche Regelung problemlos möglich, denn für das sogenannte Kirchenasyl gibt es gar keine Rechtsgrundlage im deutschen Recht.
Ergänzend wird die sogenannte Härtefallkommission abgeschafft, die auf intransparente Weise Abschiebungen verhindert. Denn die Mitglieder der Härtefallkommission bringen auf dem Weg der Selbstbefassung von ihnen als Härtefälle betrachtete Fälle ein und entscheiden zugleich über die Bewertung und Behandlung dieser Fälle mit. Dies ist eine institutionelle Rollenvermischung, die elementaren Grundsätzen ordnungsgemäßer, unparteiischer Entscheidungsstrukturen widerspricht. Sie gehört damit abgeschafft.
Eine Migrationswende ist möglich. Wir werden alle rechtlichen Lücken dafür schließen!
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