𝐇𝐞𝐮𝐭𝐞 𝐯𝐨𝐫 𝟕𝟗 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 – 𝐚𝐦 𝟐𝟎. 𝐀𝐮𝐠𝐮𝐬𝐭 𝟏𝟗𝟒𝟕 – 𝐰𝐮𝐫𝐝𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐮̈𝐫𝐧𝐛𝐞𝐫𝐠𝐞𝐫 𝐊𝐨𝐝𝐞𝐱 𝐯𝐞𝐫𝐤𝐮̈𝐧𝐝𝐞𝐭.
Er legte zehn ethische Grundsätze fest – allen voran:
🤠Jeder Eingriff am Menschen bedarf der freiwilligen und informierten Zustimmung
🤠Unnötiges körperliches und seelisches Leid ist zu vermeiden
🤠Das Risiko darf die humanitäre Bedeutung nicht übersteigen
𝐆𝐞𝐬𝐭𝐞𝐫𝐧 𝐢𝐧 𝐋𝐞𝐢𝐩𝐳𝐢𝐠:
Der BGH hat die Revision von Dr. Wolfgang Urmetzer weitgehend abgewiesen. 𝐃𝐞𝐫 𝐍𝐮̈𝐫𝐧𝐛𝐞𝐫𝐠𝐞𝐫 𝐀𝐫𝐳𝐭 ist in 14 Fällen wegen Maskenattesten rechtskräftig verurteilt. Frühere Freisprüche des LG Nürnberg-Fürth wurden aufgehoben – diese Fälle müssen neu verhandelt werden.
𝐃𝐞𝐫 𝐖𝐢𝐝𝐞𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐜𝐡 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭 𝐞𝐤𝐥𝐚𝐭𝐚𝐧𝐭:
Während Arbeitsschutzvorschriften für das Tragen von FFP2-Masken eine Gesundheitsuntersuchung fordern und klar als Belastung einstufen, auf max. 75 min. mit anschließender Erholungspause begrenzen, wurden der Bevölkerung über Jahre hinweg stundenlange, durchgehende Maskenpflichten auferlegt – ohne die im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Schutzvorgaben, Pausen und individuelle Prüfung.
Besonders für Kinder gibt es weder zugelassene Masken noch Unbedenklichkeitsnachweis - dafür jede Menge Schadenspotential.
‼️𝐖𝐚̈𝐡𝐫𝐞𝐧𝐝 𝐞𝐢𝐧 𝐀𝐫𝐳𝐭, 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐚𝐭𝐢𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐫 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐰𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐰𝐨𝐥𝐥𝐭𝐞, 𝐯𝐞𝐫𝐮𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐭 𝐰𝐢𝐫𝐝, 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐚𝐧𝐭𝐰𝐨𝐫𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐟𝐮̈𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐌𝐚𝐬𝐤𝐞𝐧𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐛𝐢𝐬𝐥𝐚𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐚𝐮𝐟𝐠𝐞𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐭‼️
‼️𝑾𝒂̈𝒉𝒓𝒆𝒏𝒅 𝒅𝒆𝒓 𝑨𝒓𝒛𝒕, 𝒅𝒆𝒓 𝑲𝒊𝒏𝒅𝒆𝒓 𝒗𝒐𝒓 𝑺𝒄𝒉𝒂𝒅𝒆𝒏 𝒖𝒏𝒅 𝑴𝒆𝒏𝒔𝒄𝒉𝒆𝒏𝒗𝒆𝒓𝒔𝒖𝒄𝒉𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝑴𝒂𝒔𝒌𝒆𝒏 𝒔𝒄𝒉𝒖̈𝒕𝒛𝒕𝒆, 𝒗𝒆𝒓𝒖𝒓𝒕𝒆𝒊𝒍𝒕 𝒘𝒊𝒓𝒅, 𝒃𝒍𝒆𝒊𝒃𝒕 𝒅𝒊𝒆 𝑻𝒓𝒂𝒈𝒘𝒆𝒊𝒕𝒆 𝒅𝒆𝒔 𝑵𝒖̈𝒓𝒏𝒃𝒆𝒓𝒈𝒆𝒓 𝑲𝒐𝒅𝒆𝒙 𝒖𝒏𝒃𝒆𝒂𝒄𝒉𝒕𝒆𝒕 𝒖𝒏𝒅 𝑽𝒆𝒓𝒂𝒏𝒕𝒘𝒐𝒓𝒕𝒍𝒊𝒄𝒉𝒆 𝒇𝒖̈𝒓 𝒅𝒊𝒆𝒔𝒆 𝒖𝒏𝒔𝒂̈𝒈𝒍𝒊𝒄𝒉𝒆 𝑸𝒖𝒂̈𝒍𝒆𝒓𝒆𝒊 𝒗𝒐𝒏 𝑲𝒊𝒏𝒅𝒆𝒓𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝑴𝒂𝒔𝒌𝒆𝒏 𝒃𝒊𝒔𝒉𝒆𝒓 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒃𝒆𝒍𝒂𝒏𝒈𝒕‼️
𝑨𝒖𝒔𝒛𝒖̈𝒈𝒆 𝒂𝒖𝒔 𝒅𝒆𝒓 𝑺𝒕𝒆𝒍𝒍𝒖𝒏𝒈𝒏𝒂𝒉𝒎𝒆 𝒗𝒐𝒏 𝑫𝒓. 𝑾𝒐𝒍𝒇𝒈𝒂𝒏𝒈 𝑼𝒓𝒎𝒆𝒕𝒛𝒆𝒓 𝒂𝒎 19. 𝑨𝒖𝒈𝒖𝒔𝒕 𝒏𝒂𝒄𝒉 𝒅𝒆𝒓 𝑼𝒓𝒕𝒆𝒊𝒍𝒔𝒗𝒆𝒓𝒌𝒖̈𝒏𝒅𝒖𝒏𝒈:
"... Die Richter am BGH in Leipzig hätten heute die gute Gelegenheit gehabt, den massiven Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und die Justiz zu korrigieren, wenn sie sich an Wahrheit und Gerechtigkeit orientiert und relevante juristische Fakten berücksichtigt hätten.
Was ist geschehen? Es wurde ein Urteil gesprochen, das vermutlich in großen Teilen als Entwurf bereits vor der Verhandlung geschrieben war. Die relevanten, von meinen beiden Anwälten vorgetragenen, hervorragenden, juristisch relevanten Gesichtspunkte fanden dabei keinerlei Berücksichtigung.
Das heute verkündete Urteil am BGH ist an Bösartigkeit kaum zu überbieten...
Was sich jetzt im Nachgang zeigt – wenn man sich die Frage stellt, warum bereits heute das Urteil verkündet wurde: Das Urteil wird heute rechtskräftig und – jetzt kommt es – es beginnt heute bereits die Vier-Wochen-Frist für eine Verfassungsbeschwerde, weil ich persönlich vor Ort war. Das haben auch die Verteidiger erst später realisiert. Üblicherweise beginnt diese Frist erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Davon gingen die Verteidiger aus. Mit dieser Entscheidung hat man auch die Verteidiger massiv unter Zeitdruck gesetzt und die Argumentation der Verfassungsbeschwerde beeinflusst, weil die Urteilsbegründung nicht vorliegt. Ein zweiter, in meinen Augen bewusst gesetzter Nadelstich!
Dies alles auch vor dem Hintergrund des Nürnberger Kodex, der morgen seinen Jahrestag hat. Was hat das bitte alles noch mit Rechtsprechung und einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu tun? Nichts! Auch ich musste heute erfahren: man möchte uns auf allen Ebenen des menschlichen Seins zerstören. Was sie allerdings nicht berücksichtigen: Die Verbindung zur Urquelle, der Segen Gottes und bedingungslose Liebe verleihen Kraft und Flügel. In diesem Sinne wünsche ich Euch allen eine gute Nacht. ❤️🙏🍀🤗🍀🙏❤️"
𝘼𝙪𝙛 𝙒𝙤𝙡𝙛𝙜𝙖𝙣𝙜 𝙐𝙧𝙢𝙚𝙩𝙯𝙚𝙧 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙚𝙣 𝙙𝙖𝙢𝙞𝙩 𝙬𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧𝙚 𝙑𝙚𝙧𝙛𝙤𝙡𝙜𝙪𝙣𝙜𝙨𝙠𝙤𝙨𝙩𝙚𝙣 𝙯𝙪. 𝘽𝙞𝙩𝙩𝙚 𝙪𝙣𝙩𝙚𝙧𝙨𝙩𝙪̈𝙩𝙯𝙚𝙣 𝙎𝙞𝙚 𝙞𝙝𝙣 𝙞𝙣 𝙨𝙚𝙞𝙣𝙚𝙢 𝘽𝙚𝙨𝙩𝙧𝙚𝙗𝙚𝙣, 𝙖𝙡𝙨 𝙋𝙧𝙖̈𝙯𝙚𝙙𝙚𝙣𝙯𝙛𝙖𝙡𝙡 𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙛𝙪̈𝙧 𝙈𝙖𝙨𝙠𝙚𝙣𝙫𝙚𝙧𝙛𝙤𝙡𝙜𝙩𝙚 𝙯𝙪 𝙚𝙧𝙠𝙖̈𝙢𝙥𝙛𝙚𝙣. 𝙃𝙚𝙧𝙯𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚𝙣 𝘿𝙖𝙣𝙠❣️
𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟!✅ Förderverein Weißer Kranich
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