Bemerkenswert war gestern im Thüringer Justizauschuss bzgl. des AfD-Verbotsverfahrens neben vielem anderen, dass es scheinbar nicht darum ging, ob man es einleitet, sondern wie.
Schwerpunktthema war - Remigration - und man behauptete, dass man von Parteimitgliedern bis in die Parteispitze hinein verbale Äußerungen habe, welche rassistischen Inhalts sind und hetzen. Man sprach von Gewalt durch diese Partei. Auch würden sich angeblich verfassungswidrige Inhalte im Parteiprogramm der AfD finden sowie Missachtungen der Menschenrechte und Menschenwürde durch die Partei.
Es seien genug Beweismittel vorhanden. Es wurde sich dabei auf Gutachten gestützt, bei denen ein völlig fehlerhaftes KI-erstelltes dabei war, welches wesentliche Fakten nicht aufwies, unvollständig und nicht ausgearbeitet war und als Beweismittel fungieren soll. Die anwesende Professorin Dr. Kathrin Groh, die von einer Bundeswehrakademie kommt, bezeichnete dieses Gutachten als vorzüglich.
Es wurde auch erwähnt, dass von der AfD ausgehend man andere Politiker wie bspw. Angela Merkel und Karl Lauterbach vor Gericht stellen wollte und hielt das für unzulässig. Es fiel dabei das Stichwort Corona.
Man verglich die Partei sehr häufig mit der damaligen NPD und zog Parallelen.
Man sprach über politisch motivierte und juristisch motivierte Verfahren. Dabei wurde das Merkmal einer quantitativen Zustimmung und Größe einer Partei der politisch motivierten Inszenierung herausgestellt. Damit das BVG jedoch nicht den Geruch einer politischen Motivation dabei bekommt, sei es wichtig, sich auf die Potenzierung der Gesinnung auf die Bevölkerung zu beziehen, die durch das Größerwerden einer Partei mit sich bringt und sich angeblich nicht auf politische Motivation bezieht.
Strategisch hielt man es für erfolgreicher, zunächst auf Landesebene anzugreifen und dann suksesssiv auszuweiten.
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