⚖ 💶 Wichtiges Urteil:
Sparkasse darf Konto nicht wegen ungeprüften Anfangsverdachts kündigen!
Eine Sparkasse kündigte einem regierungskritischen Blogger das Konto, weil er Kleinspenden empfangen und 200 Euro an den Fernsehsender AUF1 überwiesen hatte. Das Landgericht Karlsruhe hat die Begründung für abseitig erklärt. Das Urteil ist wichtig für alle, die wegen eines algorithmisch ermittelten Verdachts auf illegale Kontonutzung übergriffige Ausforschungen oder Kontokündigungen erdulden müssen.
Alle Details bei Norbert Häring: https://norberthaering.de/news/sparkasse-geldwaesche/
Die schleichende Enteignung der Bankkunden
⬇️
Norbert Häring: https://apolut.net/die-schleichende-enteignung-der-bankkunden-von-norbert-haring/
News + Anmeldung: Web 📌 YouTube 📌 Rumble
👉 Telegram 📌 Facebook
http://www.csmedicus.org
❤️ Förderbeitrag 🙏
Post #19641
328
- 👍 3