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Demokratie am Kirchenportal beendet.
Anwälte für Aufklärung analysieren die Kündigung einer Diakonie-Mitarbeiterin, die für die AfD kandidiert und entlassen wurde.

Die Kirchen sind auffällig. Sie fallen auf durch durch Pädophilie Fälle, die weiterhin eingeforderten Ausgleichszahlungen für vor hunderten Jahren enteigneten Kirchenbesitztümer, durch das Verhalten in der Coronazeit, Schließungen von Sozialprojekten, Anhäufung von Kirchengrund und -Immobilien, Intransparenz in finanziellen Angelegenheiten. Ein Staat im Staat, der sich politisch einmischt.

Der Fall Martina Müller und die Grenzen arbeitgeberischer Gesinnungsprüfung.

Doppelmoral der Institutionen
Wer stets christliche Nächstenliebe und Toleranz vor sich herträgt, sollte die Würde und die Grundrechte der eigenen Mitarbeiter achten. Es hat eine bittere Note, dass ausgerechnet Institutionen, die Vielfalt beschwören, bei andersdenkenden Mitarbeitern zu Mitteln des beruflichen Boykotts greifen.
Demokratie zeigt sich nicht daran, wie sehr man stimmige Meinungen toleriert, sondern wie standhaft man abweichenden Haltungen im Rahmen der Gesetze begegnet. Wer politische Gegner mit beruflichen Sanktionen zum Schweigen bringen will, beschädigt genau die Demokratie, die er angeblich zu verteidigen vorgibt.

Die Kernforderungen der Anwälte für Aufklärung e.V. auf Ihrer Seite:

Vor diesem Hintergrund fordern die Anwälte für Aufklärung e.V. die umgehende Korrektur dieses Zustands:
Sofortige Rücknahme der Kündigung: Die Diakonie muss die fristlose Kündigung von Martina Müller unverzüglich aufheben und sie in ihre ursprüngliche Position wiedereinsetzen.
Öffentliche Entschuldigung: Der Träger hat sich bei Frau Müller für die unberechtigte Rufschädigung und den ausgeübten Druck öffentlich zu entschuldigen.
Konsequente strafrechtliche Prüfung: Die zuständige Staatsanwaltschaft muss den gesamten Vorgang rasch und unparteiisch auf den Anfangsverdacht einer Nötigung (§ 240 StGB) sowie einer unzulässigen Einflussnahme auf die freie politische Betätigung untersuchen.
Stopp des politischen Bashings: Arbeitgeber, Kirchen und Verbände müssen zur rechtsstaatlichen Neutralität zurückkehren. Die politische Gesinnung darf am Werkstor kein Kriterium für die berufliche Ausübung sein.
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