Verfassungsschutz soll hacken, tracken und Beweise manipulieren dürfen... Und wenn du denkst es geht nicht mehr, fällt denen immer noch was neues ein.
Sprachlos.
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der es dem Verfassungsschutz erlauben würde, Gespräche zwischen Arzt/Ärztin und Patient/in abzuhören und Praxisräume heimlich zu betreten – ohne dass die Praxis davon vorab etwas weiß.
Voraussetzung soll eine „erhebliche beobachtungsbedürftige Bedrohung“ sein – ein Begriff, der viel Interpretationsspielraum lässt.
Selbst die Bundesärztekammer schlägt Alarm und die Macht ja sonst jeden Schwachsinn blind & taub mit.
Ohne absoluten Vertrauensschutz sei keine gute medizinische Behandlung möglich, argumentiert diese und hat scheinbar seit 2024 die Entwicklungen komplett erschlagen und denkt wirklich, es gäbe diese Grundlage noch.
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Ihre Forderung:
Ärzte sollen genauso geschützt werden wie andere zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgruppen.
Verabschiedet werden soll das Gesetz im November 2026 im Bundestag.
Wie seht ihr das – nötiges Sicherheitsinstrument oder Bruch des Arztgeheimnisses? Schreibt’s uns in die Kommentare.
Quelle und Dank an @MedicalTribuneDeutschland
#Verfassungsschutz #Arztgeheimnis #Datenschutz #Gesetzentwurf #Patientenrechte
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