Teil 2 von Teil 1
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Die Eskalation.
Danach stellte Wyler Atteste nur noch nach ausführlicher Anamnese aus – in der Praxis oder am Telefon. Einigen Schulleitern waren sie dennoch ein Dorn im Auge. Sie kopierten die Atteste und schickten sie an die Justiz.
April 2022:
Strafrechtliche Verfolgung. Hausdurchsuchung in Form eines bewaffneten Polizeigroßeinsatzes – bei einer Berner Psychiaterin. Anschließend Verhör bei der Kriminalpolizei, Krankengeschichten konfisziert.
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Der eigentliche Skandal.
Am 10. September 2025 – dreieinhalb Jahre nach der Razzia – kommt es zur Gerichtsverhandlung. Vierstündiges Verhör, öffentliche Anhörung mit Publikum. Dabei werden rund 20 Krankengeschichten mit Namen, Geburtsdatum und Beschwerden öffentlich verlesen.
Man lese das zweimal: In einem Verfahren, das einer Ärztin vorwirft, sie habe Atteste ohne ausreichende Untersuchung ausgestellt, legt der Staat selbst – vor Publikum – die intimen Gesundheitsdaten von rund zwanzig realen Patienten offen. So viel zum Arztgeheimnis.
Der Staatsanwalt beantragt 18 Monate bedingte Haft plus eine unbekannte Geldbuße – wegen „häufig fehlender körperlicher Untersuchungen".
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Das Limbo.
Die Urteilsverkündung wurde zweimal angesetzt – und zweimal verschoben. Seit Ende September 2025: Funkstille. Die im Umlauf befindliche Begründung: der Richter sei im Burnout, das Berner Justizsystem am Anschlag.
Wyler wartet seit über einem halben Jahr auf ein Urteil, das nicht kommt. Sie ist inzwischen aus der FMH ausgetreten.
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Ihr Fazit – wörtlich aus dem Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes:
„Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."
Ihr Fall:
aerzte-mit-gewissen.org/verzeichnis/dr-med-ruke-wyler
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