💉🦠HILFE BEI VERDACHT AUF C-IMPFSCHAEDEN U. ANDEREN
Unbedingt die 3-jaehrige Verjährungsfrist bei C-gespritzten Menschen beachten ‼️
Menschen, die den Verdacht haben, einen "Impfschaden" erlitten zu haben, sollten, um eine mögliche Entschaedigungshilfe zu erhalten, einen Antrag beim zuständigen Landesversorgungsamt in der Region, in der sie gespiked wurden, bzw. beim Bund stellen.
Ohne vorhergehenden Antrag können keine Hilfen gewährt werden. Gleichzeitig auch einen Schwerbehindertenantrag stellen, wenn absehbar ist, dass es sich um einen schweren Schaden handelt. Es sind 2 unabhängig voneinander stehende Anträge, die seperat gestellt werden müssen.
Auskunft können auch die jeweiligen Landesämter geben. Staatliche Hilfen wurden zum Anfang des letzten Jahres zusammengeführt im SER(Soziales Entschädigungsrecht) unter SGB XIV.
Wer gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, Anträge selber zu stellen, sollte sich jemanden zur Hilfe holen, dem er vertraut, um Formalitäten zu bewältigen. Wichtig ist dabei die eigene Unterschrift.
Hier Orientierungshilfe am Beispiel des Service-Portals Berlin:
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https://service.berlin.de/dienstleistung/330703/
https://www.berlin.de/lageso/versorgung/soziales-entschaedigungsrecht/impfgeschaedigte/
https://service.berlin.de/dienstleistung/328137/
Sinnvoll ist auch die Meldung an das PEI(Paul-Ehrlich-Institut). Das kann man als Privatperson, aber auch als behandelnder Arzt machen. Online-Meldeformular:
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https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/meldeformulare-online-meldung-node.html
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