⚖Bundestag beschließt das Aus der Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als GKV-Leistung
Berlin, 10. Juli 2026
Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition das Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Homöopathie und Anthroposophische Medizin sind damit ab 1. Januar 2027 keine GKV-Leistungen mehr.
Die Bundesregierung hat die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischenaus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar 2027 beschlossen.
„Uns wird ohne Not eine wichtige Methode genommen, die Versorgung wird schlechter und teurer. Der Frust und die Enttäuschung bei den Kolleginnen und Kollegen und den Patienten sitzen tief“, sagt Monika Kölsch, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Leipziger Hausärztin kritisiert, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren durch die Instanzen getrieben wurde...
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https://www.dzvhae.de/bundestag-beschliesst-das-aus-der-gkv-leistung-homoeopathie/
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