Abschließend ist zu sagen, dass das Dilemma der Verteidigung ist, dass sich der Angeklagte aufgrund seiner nicht erteilten Aussagegenehmigung nicht verteidigen kann. Wir halten das für einen Verstoß gegen den Fair-Trial-Grundsatz mit der Folge, dass das Verfahren einzustellen ist.
Ach, das ist ja praktisch. Dann kann man die Strafverfolgung ausländischer Saboteure und Terroristen doch gleich ganz unterlassen. Wäre allen Beteiligten wohl ohnehin am liebsten.
Gilt das auch für Russen? Frage für einen Freund. 🤡
@Buschfunke