https://www.glut-magazin.de/artikel/antisemitismus-statistik-rechts-verzerrung
Die Bundesregierung zählt für das 1. Quartal 2026 exakt 199 antisemitische Straftaten. Den Großteil ordnet die Statistik des Bundeskriminalamts dem rechtsextremen Spektrum zu. Doch was zeigen die Daten eigentlich genau? Jan Karon und ich haben versucht, alle 199 Fälle zu überprüfen. Wir fragten bei Polizeidienststellen, Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften nach: Was ist an den Tatorten eigentlich genau passiert? Schon einzelne Beispiele beweisen, was für ein verzerrtes Bild die Eingangsstatistik zeigt.
Stuttgart, 7. Januar: Ein Algerier postet unter Facebook-Beiträgen der Polizei mehrfach „Juden sind Rassisten und Terroristen“. Er setzte sich inzwischen nach Algerien ab. Zuordnung: rechts.
Hamburg, 9. Januar: Ein angetrunkener, psychisch kranker Türke beschimpft Passanten homophob und rassistisch. Es gibt keinen Strafantrag, das Verfahren wird eingestellt, einen Judenbezug gibt es nicht. Zuordnung: rechts.
Tübingen, 16. Januar: Jemand gibt sich auf einem Dating-Portal als Lebensgefährte des Geschädigten aus und schickt einen Mann los, um eine „Vergewaltigungsfantasie“ zu erfüllen. Die Behörde sagt ausdrücklich, dass es keinen antisemitischen Bezug gibt. Zuordnung: sonstige.
Norderstedt, 29. Januar: Ein 13-Jähriger beleidigt einen Elfjährigen wegen dessen Hautfarbe. Ein Antisemitismusbezug ist nicht erkennbar. Zuordnung: rechts.
Siegen, 3. Februar: Im Nachbarschaftsstreit fällt der Satz „den müsste man abschieben“. Ein Antisemitismusbezug ist nicht erkennbar. Zuordnung: rechts.
Kiel, 11. Februar: Ein polnischer Staatsbürger zeigt Polizisten den Hitlergruß. Zuordnung: links.
Potsdam, 28. Februar: Zwei Beschuldigte zeigen auf einer pro-palästinensischen Versammlung ein Banner, das als Sympathiebekundung für palästinensische Gewalt gegen israelische Zivilisten gewertet wird. Zuordnung: rechts.
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